Letzte Schriften über die Philosophie der Psychologie – II MS 174

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1950, 61 remarks, Ms-174

§Ms-174

1r[1]

Die Schmerzäußerung ist nicht gleichermaßen mit dem Schmerz & mit der Verstellung verbunden.

§Ms-174

1r[2]

Sich verstellen ist nicht ein so einfacher Begriff wie Schmerzen haben.

§Ms-174

1r[3]

Nicht das scheint uns bemerkenswert, daß die Evidenz das Erlebnis des Andern ‘nur wahrscheinlich macht’, sondern, daß dies schwer beschreibbare uns eine wichtige Evidenz ist.

§Ms-174

1r[4]

Bedenke, daß Du das Kind den Begriff lehren mußt. Also mußt Du es das Spiel der Evidenz lehren.

§Ms-174

2r[3]

24.04.1950

Daß unsre Evidenz das Erlebnis des Andern nur wahrscheinlich macht, das führt uns nicht weit; wohl aber, daß dies schwer beschreibbare Muster der Erfahrung für uns eine wichtige Evidenz ist.

§Ms-174

2r[4] &
2v[1]

Daß dies Schwankende ein wichtiger Teil unsres Lebens ist. Wie aber kann man dann überhaupt sagen, es sei etwas Schwankendes? Woran messe ich sein Schwanken? Nun, es gibt unzählige Gestalten des Lächelns, z.B.. Und Lächeln, welches ein Lächeln ist, & Lächeln, welches keins ist.

§Ms-174

2v[2]

Wovon nehmen wir im Leben Notiz? – “‥‥Da lächelte er.” – das kann unendlich wichtig sein. Aber muß denn eine kleine Verziehung des Gesichts wichtig sein? Und muß sie's uns durch die wahrscheinlichen praktischen Folgen sein?

§Ms-174

2v[3]

“Was in mir vorgeht, kann er nicht wissen.” Er kann's aber doch vermuten. – Also kann er's nur nicht wissen. Also machen wir nur eine Unterscheidung im Gebrauch des Wortes “wissen”.

§Ms-174

3r[1]

Sagt aber der Astronom, der eine Mondesfinsternis berechnet: man könne die Zukunft natürlich nicht wissen? Wir sagen's, wenn wir uns über die Zukunft unsicher fühlen. Der Landmann sagt es in betreff des Wetters; aber der Tischler (sagt) nicht, man könne nicht wissen, ob seine Sessel nicht zusammenbrechen werden.

§Ms-174

3r[2] &
3v[1]

“Ich weiß, daß er sich gefreut hat, mich zu sehen”. Was weiß ich? Welche Konsequenzen hat die Tatsache? Ich fühle mich sicher in meinem Verhältnis zu ihm. Aber ist das ein Wissen? Was ist aber der Unterschied zwischen Vermuten & Wissen, daß er sich gefreut hat? Wenn ich's weiß, so werde ich's ohne Zeichen des Zweifels behaupten; & Andre werden diese Aussage verstehen. Nun ja, sie hat ja gewisse praktische Folgen, es läßt sich zur Not etwas aus ihr folgern, aber das scheint nur ihr Schatten zu sein. Was ist das Interesse seines inneren Zustandes der Freude?

§Ms-174

3v[2]

Wenn ich glaube, er habe sich gefreut, & lerne später, daß es nicht so war, welche Folgen hat das?

§Ms-174

3v[3]

Welchen Unterschied macht es, wenn ich erst glaube, er habe sich gefreut & dann einsehe, daß es nicht wahr war?

§Ms-174

3v[4]

Wir möchten alles in sein Inneres projizieren. Dies sei, um was es sich handle. Denn so entgehen wir der Schwierigkeit das Feld des Satzes zu beschreiben.

§Ms-174

3v[5]

Es ist genau so, wie wenn man sagt:

“Das Benzol hat die Struktur

heiße: die Atome seien so angeordnet.

§Ms-174

4r[1]

Warum sage ich aber, ich ‘projiziere’ alles in's Innere? Liegt es nicht im Innern? Nein. Es liegt nicht im Innern, es ist das Innere. Und das ist nur eine oberflächliche logische Einordnung & nicht die Beschreibung, deren wir bedürfen.

§Ms-174

4r[2]

Wir ‘projizieren’ nichts in sein Inneres; wir geben nur eine Erklärung, die uns nicht weiterführt.

§Ms-174

4r[3]

Denk Dir, die Seele ward ein Gesicht, & wenn Einer sich freut, so lächelt dieses verborgene Gesicht. Laß es so sein, – aber nun wollen wir doch wissen, welche Wichtigkeit dies Lächeln (oder welcher Gesichtsausdruck immer) hat.

§Ms-174

4r[4] &
4v[1]

Ja, dies könnte sogar unser gewöhnlicher Ausdruck sein: “Sein inneres Gesicht hat gelächelt, wie er mich gesehen hat” etc.

§Ms-174

4v[2]

Erste Frage: Wie weiß man, wie beurteilt man, ob sein inneres Gesicht lächelt? Zweite Frage: Welche Wichtigkeit hat es? – Aber die beiden hängen zusammen. Und man könnte eine andere, wenngleich verwandte, Frage so stellen: Welche Wichtigkeit hat sein – äußeres – Lächeln? Denn, ist das innere von Wichtigkeit, so muß es – in einer (etwas) andern Art– auch das äußere sein.

§Ms-174

4v[3]

(Einzusehen, daß meine Manipulationen gerechtfertigt sind, ist nicht leicht.)

§Ms-174

4v[4]

Wenn aber nun Ich weiß, daß er sich gefreut hat” gewiß nicht heißt: Ich weiß, daß er gelächelt hat, so ist es etwas anderes, was ich weiß & worauf es hier ankommt.

§Ms-174

5r[3]

Denn das innere Lächeln könnte man sogar zur Not durch ein äußeres ersetzen, & es bliebe (noch immer) die Frage nach der Bedeutung bestehen.

§Ms-174

5v[1]

“Ich bin sicher, daß er sich gefreut hat mich zu sehen”, das könnte in einem Gerichtssaal ausgesagt werden. Hier sind die möglichen ‘praktischen’ Folgen klar. Und ebenso auch, wenn die Aussage wäre “Ich bin sicher, er hat sich nicht gefreut, sich aber verstellt.” Anderes ist von dem zu erwarten, der sich freut & von dem, der Freude heuchelt.

§Ms-174

5v[3] &
6r[1]

Liegt mir aber deshalb daran, daß der Andre sich wirklich freut mich zu sehen, weil es andere Folgen hat? Ich fühle mich wohl, weil dieser Mensch (mit dieser Vergangenheit etc.) sich so benimmt. Und das ‘so’ ist freilich ein sehr kompliziertes Muster.

§Ms-174

6r[2]

Wenn man philosophische Probleme nicht lösen will, – warum gibt man es nicht auf, sich mit ihnen zu beschäftigen. Denn sie lösen heißt seinen Standpunkt, die alte Denkweise ändern. Und willst Du das nicht, so solltest Du die Probleme unlösbare nennen.

§Ms-174

6r[3] &
6v[1]

Es wird immer vorausgesetzt, daß der Lächelnde ein Mensch ist, nicht nur daß, was lächelt, ein menschlicher Körper ist. Es werden auch bestimmte Umstände vorausgesetzt & Zusammenhänge des Lächelns mit andern Formen des Benehmens. Aber wenn alles das vorausgesetzt ist, ist mir das Lächeln des Andern angenehm. Wenn ich jemand auf der Straße nach dem Weg frage, so ist mir eine freundliche Antwort lieber als eine unfreundliche. Ich reagiere unmittelbar auf das Benehmen des Andern. Das Innere setze ich voraus, insofern ich einen Menschen voraussetze.

§Ms-174

6v[2]

Das ‘Innere’ ist eine Täuschung. D.h.: der ganze Ideenkomplex auf den damit angespielt ist, ist wie ein gemalter Vorhang vor die wirkliche Anwendung der Worte gezogen.

§Ms-174

6v[3] &
7r[1]

Mir scheint: wenn man nicht eigentlich wissen kann, ob sich jemand ärgert (z.B.), dann kann man es auch nicht eigentlich glauben, oder vermuten.

§Ms-174

7r[2]

Ist es nicht wahr, daß, wessen ich ‘sicher sein’ kann, das kann ich auch ‘wissen’?

§Ms-174

7r[3]

Wäre es nicht lächerlich, wenn ein Anwalt im Gerichtssaal sagte, der Junge könne nicht wissen, der & der sei zornig gewesen, weil Zorn etwas Inneres sei? – Dann kann man auch nicht wissen, ob Hängen eine Strafe ist.

§Ms-174

7r[4]

Wer sagt “das kann man nicht wissen”, macht eine Unterscheidung zwischen Sprachspielen. Er sagt: In solchen Sprachspielen gibt es ein Wissen, in solchen nicht. Und damit schränkt er den Begriff des ‘Wissens’ ein.

§Ms-174

7v[1]

Diese Einschränkung könnte nützlich sein, wenn sie einen wichtigen Unterschied betont, den unser gewöhnlicher Sprachgebrauch übergeht. Aber ich glaube, so ist es nicht.

§Ms-174

8r[2]

Aber ist denn die mathematische Sicherheit nicht größer als jede physikalische & schon erst recht als die Sicherheit darüber, was der Andre fühlt?

§Ms-174

8v[1]

Und kann man nicht die größere Gewißheit der Mathematik eben so ausdrücken: In der Mathematik gäbe es ein Wissen?

§Ms-174

8v[2]

In der Math. läßt eine bestimmte klar angebbare Evidenz keinen Zweifel offen. So ist es nicht, wenn wir wissen, jemand habe sich gefreut. Ob eine Rechnung das, oder jenes ergiebt, darüber kann es im Gerichtssaal nicht lange zum Streite kommen; wohl aber darüber, ob Einer ärgerlich war oder nicht. Aber folgt daraus, daß man das eine wissen, das andre nicht wissen kann? Eher noch, daß man im einen Fall die Entscheidung so gut wie immer weiß, im andern sie oft nicht weiß.

§Ms-174

8v[3] &
9r[1]

Wenn man sagt, man weiß nie, ob der Andre wirklich so & so gefühlt hat, dann nicht, weil er vielleicht in Wirklichkeit doch anders gefühlt hat, sondern weil sozusagen auch Gott nicht wissen kann daß er so gefühlt hat.

§Ms-174

9r[2] &
9v[1]

Ich bin z.B. überzeugt, daß mein Freund sich gefreut hat mich zu sehen. Nun aber sage ich mir, indem ich philosophiere, es könnte ja doch anders sein; vielleicht stellte er sich nur so. Aber sogleich sage ich mir, daß, auch wenn er dies selbst zugäbe, ich durchaus nicht sicher wäre, daß er sich nicht irrt, daß er sich selbst kennt. Es ist also im ganzen Spiel eine Unbestimmtheit. Man könnte sagen: In einem Spiel, in dem die Regeln unbestimmt sind, kann man nicht wissen, wer gewonnen & wer verloren hat.

§Ms-174

9v[2]

Es gibt ein ‘warum’, worauf die Antwort keine Vorhersagen zuläßt. So ist es z.B. mit animistischen Erklärungen. Viele von Freuds Erklärungen, oder Göthes in der Farbenlehre sind von dieser Art. Die Erklärung gibt uns eine Analogie. Und nun ist die Erscheinung nicht mehr isoliert, sondern mit andern verknüpft.

§Ms-174

9v[3] &
10r[1]

Wenn Einer ‘Freundschaft heuchelt & endlich seine wahren Gefühle zeigt, oder gesteht’, denken wir für gewöhnlich nicht daran nun dies Geständnis in Zweifel zu ziehen & auch hier zu sagen, wir könnten nicht wissen, was wirklich in ihm vorgeht. Vielmehr scheint jetzt Sicherheit erreicht.

§Ms-174

10r[2]

Wichtig ist dies: Ich mag aus gewissen Anzeichen & der Kenntnis einer Person, wissen, daß er sich freut, etc.. Aber einem Dritten kann ich nicht meine Beobachtungen beschreiben &, wenn er diesen traut, ihn dadurch von der Echtheit jener Freude etc. überzeugen.

§Ms-174

10r[3]

Man sagt von einer Gefühlsäußerung “Sie sieht echt aus”. Und welchen Sinn hätte das, wenn es nicht überzeugende Kriterien der Echtheit gäbe? Man kann nicht sagen “Das scheint echt”, wenn man nicht auch sagen kann “Das ist echt.”

§Ms-174

10v[2]

“Dieses Weinen macht einen echten Eindruck” – so gibt es also ein echtes Weinen. So gibt es also ein Kriterium dafür. “Aber kein sicheres!”

§Ms-174

10v[3]

Wie unterscheidet sich Einer, der ein sicheres Kriterium anerkennt von einem, der's nicht tut?

§Ms-174

10v[4] &
11r[1]

Aber heißt denn, kein sicheres Kriterium anerkennen: nie sicher sein, daß der Andre so & fühlt? Kann ich nicht ganz sicher sein, & doch kein sicheres Kriterium anerkennen? Ich bin (benehme mich) sicher & weiß etwa nicht warum ich es bin.

§Ms-174

11r[2]

Wie würde es aussehen, wenn Alle Menschen immer über die Gefühle des Andern unsicher wären? Sie würden scheinbar immer etwas zweifelhaft sein, immer etwa eine zweifelhafte Miene oder Gebärde machen, während sie den Andern bemitleiden etc.. – Aber wenn wir nun diese ständige Gebärde weglassen, weil sie ständig ist, welches Benehmen bleibt dann? Etwa ein kühles, oder gleichgültiges nur oberflächliches interessiertes? Aber dann brauchen wir ihr Benehmen wieder nicht als Ausdruck des Zweifelns deuten. – Also heißt es nichts, daß Alle immer ‥‥

§Ms-174

11r[3]

Es gibt Unsicherheit & es gibt Sicherheit; aber daraus folgt nicht, daß es sichere Kriterien gibt.

§Ms-174

11v[1]

Wie, wenn Einer nun sagte: “Ich weiß, daß er sich freut” heiße nichts anderes als, ich sei seiner Freude sicher, also wieder: ich reagiere auf ihn so & so, & zwar ohne Unsicherheit. Es wäre dann ungefähr so, wie “Ich weiß, daß alles zum Guten ist” – der Ausdruck meiner eigenen Stellungnahme zu was immer kommt. Und hier wäre Grund zu sagen, dies sei eigentlich kein Wissen. Die letztere Aussage würde aber auch im Gerichtssaal niemand davon überzeugen, daß alles zum Guten ist.

§Ms-174

11v[2] &
12r[1]

Und hier liegt nun etwas Wichtiges: Die Aussage “Ich weiß, daß er sich freut” würde doch auch im Gerichtssaal nicht als mehr gelten als: “Ich habe den sichern Eindruck, daß er sich freut”. Der Fall wäre nicht der gleiche, wie wenn ein Physiker aussagte, er habe dies Experiment gemacht & es habe dies ergeben; oder wie wenn ein Mathematiker über eine Berechnung aussagte. – Wenn ich den Andern lange gekannt habe, wird der Gerichtshof wohl auch meine Aussage gelten lassen, ihr Gewicht beilegen. Aber meine absolute Sicherheit wird ihm nicht ein Wissen bedeuten. Denn aus einem Wissen müßte er ganz bestimmte Schlüsse ziehen können.

§Ms-174

12r[2]

Und man kann nicht entgegnen: “Ich ziehe bestimmte Schlüsse aus meinem Wissen, auch wenn's niemand andrer kann” – denn Schlüsse müssen für Alle gelten.

§Ms-174

12r[3] &
12v[1]

Die Verbindung der Evidenz mit dem, wofür sie Evidenz ist, ist hier nicht zwangsläufig. Und ich meine nicht: “die Verbindung des Äußern mit dem Innern”.

§Ms-174

12v[2]

Man könnte sogar sagen: Die Unsicherheit über das Innere ist eine Unsicherheit über etwas Äußeres.

§Ms-174

12v[3]

Wenn “Ich weiß …” heißt: Ich kann den Andern überzeugen, wenn er mir die Evidenz glaubt, dann kann man sagen: Ich mag zwar über seine Stimmung so sicher sein, wie über die Wahrheit eines math. Satzes, aber es ist dennoch falsch zu sagen, ich wisse seine Stimmung. (Es ist aber dennoch falsch zu sagen: Wissen sei ein anderer SeelenZustand als Sicher-Sein. (Ich ist ein andrer Mensch als L.W.))

§Ms-174

12v[4] &
13r[1]

D.h.: ‘wissen’ ist ein psychologischer Begriff andrer Art als ‘sicher sein’, ‘überzeugt sein’, ‘glauben’, ‘vermuten’, etc.. Die Evidenz für das Wissen ist andrer Art.

§Ms-174

13r[2]

Russell's Beispiel: “Ich weiß, daß der gegenwärtige Ministerpräsident eine Glatze hat”; der es sagt ist sicher & zwar weil er fälschlich glaubt, X sei Ministerpräsident; aber auch der gegenwärtige hat eine Glatze & so ist seine Behauptung wahr & doch weiß er nicht, daß sie's ist.

§Ms-174

13r[3]

“Ich weiß, daß es so ist” ist zwar ein Ausdruck meiner vollkommenen Sicherheit, aber es folgt aus ihm noch andres als meine Sicherheit.

§Ms-174

13r[4]

Erstens heißt natürlich “Seine Gefühle kann ich nicht wissen” nicht: …im Gegensatz zu meinen. Zweitens heißt es nicht: ich kann seiner Gefühle nie ganz sicher sein.

§Ms-174

13v[1]

Aussage: “Ich weiß, daß die Flasche dort gestanden ist.” – “Wie weißt Du das?” – “Ich habe sie dort gesehen.” – Wenn nun die Aussage ist: “Ich weiß, daß er sich gefreut hat”, & gefragt wird “Wie weißt Du das?” – Was ist die Antwort? Sie ist nicht einfach die Beschreibung eines physikalischen Tatbestandes. Es gehört z.B. dazu, daß ich den betreffenden kenne. Wenn im Gerichtssaal ein Film vorgeführt werden könnte, in dem die ganze Szene wiedergegeben wäre, sein Mienenspiel, seine Gebärden, seine Stimme, könnte das manchmal ganz überzeugend wirken. Zum mindesten wenn er kein Schauspieler ist. Aber es wirkt z.B. nur, wenn die, welche die Szene beurteilen der gleichen Kultur angehören. Ich wüßte z.B. nicht, wie bei Chinesen die echte Freude aussieht.

§Ms-174

14r[1]

Nicht darauf richten wir unser Augenmerk, daß einer nicht wissen kann, was ein anderer erlebt, daß ein Erlebnis in irgend einem Sinne das Geheimnis dessen ist, der es hat, sondern auf die Regeln der Evidenz überhaupt, die sich auf Erlebnisse beziehen.

§Ms-174

14r[2]

Wichtig ist z.B. daß man einen Menschen ‘kennen’ muß, um beurteilen zu können, welche Bedeutung einer Gefühlsäußerung von ihm beizumessen ist, & daß man doch nicht beschreiben kann, was man an ihm kennt. Ebenso wichtig ist, daß man nicht sagen kann, worin die wesentlichen beobachtbaren Folgen eines innern Zustandes bestehen. Wenn er sich z.B. wirklich gefreut hat, was ist dann von ihm zu erwarten, & was nicht? Es gibt natürlich solche charakteristische Folgen aber sie sind nicht so zu beschreiben, wie die Reaktionen welche einen Zustand eines physikalischen Gegenstands kennzeichnen.

§Ms-174

14v[1]

Man muß auch dies bedenken: Echtheit & Unechtheit sind nicht die einzigen wesentlichen Merkmale eines Gefühlsausdrucks.

Es ist z.B. nicht zu sagen, ob eine Katze, die schnurrt & gleich darauf kratzt, sich verstellt habe. Es könnte sein daß ein Mensch die Zeichen der Freude von sich gäbe & sich dann in ganz unerwarteter Weise benimmt, & daß wir doch nicht sagen können, der erste Ausdruck sei nicht echt gewesen.

§Ms-174

14v[2]

Es scheint mir so wenig festzustehen, daß es nur echten oder verstellten Gefühlsausdruck geben kann, wie daß es nur Dur oder Moll Tonarten geben kann.